Mitgliedschaft

» Down­load Antrag für Einzelper­so­n­en hier

Bitte füllt den­Mit­glied­santrag aus und faxt oder emailed ihn an:
030.69203713 – 9 oder
empower@the-lovers.club

Wir haben zwei For­men der Mit­glied­schaften. In bei­den Fällen wirst Du För­der­mit­glied und kannst Dich entschei­den, ob Du zusät­zlich aktiv wer­den und Dich ehre­namtlich in unseren Pro­jek­ten engagieren möcht­est. Dann bist Du ein Lover in Action.
Bitte fülle in jedem Fall den Mit­glied­santrag aus.

  1. FÖRDERMITGLIED

    finanzielle Unter­stützung & Nutzung aller Events und Ange­bote des Vere­ins.

  2. AKTIVES MITGLIED (LOVER IN ACTION)

    = För­der­mit­glied & Ehre­namtliche Unter­stützung

BENEFITS FÜR EINZELPERSONEN

  • Du unter­stützt uns finanziell beim Auf­bau unseres Vere­ins und der einzel­nen Pro­jek­te und somit eine richtig gute Sache
  • Du bringst Dich aktiv mit Deinen Tal­en­ten oder Ideen in unsere Pro­jek­tini­tia­tiv­en ein oder mit Deinen Pro­jek­ten
  • Du prof­i­tierst von unserem Net­zw­erk sowie allen Aktiv­itäten der Förderini­tia­tive und find­est hier Ansprech­part­ner für alle satzungsrel­e­van­ten The­men
  • Du erhältst Zugang zu den Salons und Events des Vere­ins oder prof­i­tierst von beson­deren Aktio­nen des Vere­ins nach entsprechen­der Ver­füg­barkeit und Anmel­dung
  • Du erhältst die Möglichkeit, an Pre­views von Pro­duk­ten, Crowd­sourc­ing-, Entwick­lungs- undInno­va­tion­spro­jek­ten teilzunehmen

BENEFITS FÜR UNTERNEHMEN

  • Durch das wach­sende Bewusst­sein für gesellschaftliche Ver­ant­wor­tung (Cor­po­rate Social Respon­si­bil­i­ty) erhal­ten Unternehmen Zugang zu einem aus­gewählten Net­zw­erk und kön­nen Pro­jek­te im Bere­ich Frauen-, Fam­i­lien- und Gesund­heits­förderung, Inno­va­tion und Entwick­lung sowie Crowd­sourc­ing mit oder durch den Vere­in real­isieren
  • Unternehmen kön­nen für passende Pro­jek­te “Pro­jek­t­pate” wer­den
  • Unternehmen kön­nen eigene Pro­jek­te und Pro­jek­tideen in diesem Bere­ich im Vere­in vorstellen oder real­isieren
  • Der Mit­glieds­beitrag für Unternehmen ist jew­eils zu Beginn eines Kalen­der­jahres als Jahres­beitrag zu zahlen.